Hallo und guten Tag!

Dies ist ein offener Raum für persönliche Erfahrungsberichte und Austausch und soll schwerpunktmäßig als ein Forum von Krebsgeheilten für Krebs-
betroffene genutzt werden.
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Samstag, 20. Januar 2007
Alternative Behandlungsmethoden
sind einklagbar!

Hier ein interessantes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005. Danach können gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet werden, die Kosten für alternative Behandlungsmethoden bei schweren Erkrankungen zu übernehmen. Zitat:

"Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht."

Erläuternder und kommentierender Zeitschriftenartikel zu diesem Beschluss: artikel_bvg.pdf (pdf, 369 KB)

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